Da es sich bei einer Augenlidstraffung meist um einen ästhetischen Eingriff handelt, wird die Behandlung in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse übernommen.
Liegt ein medizinischer Grund, wie zum Beispiel eine Sehfeldeinschränkung vor, ist eine anteilige oder vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse möglich. Die medizinische Indikation dafür muss im Vorfeld von einem Augenarzt geprüft und bestätigt werden.
Unser Praxisteam steht Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein medizinischer Grund für eine Korrektur der Augenlider vorliegt und helfen Ihnen gegebenenfalls mit dem Ausfüllen der notwendigen Formulare.
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